Ein Fahrrad wird codiert.

Ein Fahrrad wird codiert. © ADFC | Konrad Krause

Die ADFC Fahrradcodierung - Abschreckung durch Kennzeichnung

Durch eine ADFC-Fahrradcodierung lässt sich ein Rad jederzeit zweifelsfrei seinem rechtmäßigen Eigentümer zuordnen. Deshalb ist dieser individuelle Code das beste Mittel, um Fahrraddiebe abzuschrecken.

Sondertermine:

Im Rahmen von Fahrraddemos codieren wir ebenfalls eure Fahrräder - ohne Termin. Kommt einfach vorbei!

Kidical Mass Alsdorf: 4. Mai 2024 von ca. 14-17 Uhr in Alsdorf am Anna-Platz
Kidical Mass Aachen: 5. Mai 2024 von ca. 14-17 Uhr in Aachen am Westpark (Eingang Lochnerstraße)

Es wäre von großem Vorteil, wenn ihr mit bereits ausgefüllten Unterlagen kommen würdet.

Codierunterlagen vorbereiten

Sie möchten die für die Codierung benötigten Dokumente vorbereiten? Prima, denn Sie ersparen sich längere Wartezeiten und erleichtern uns die Bearbeitung!
Natürlich können Sie den Codierauftrag auch bei uns vor Ort erhalten und ausfüllen.

Wir müssen an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Carbon-Räder nicht codiert werden können.

Sie benötigen folgende Unterlagen: 

  1. Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen anderen amtlichen Identitätsausweis
  2. Den Kaufbeleg
  3. Codierauftrag mit Ihren persönlichen Code
    diesen können Sie in unserem Code-Generator erzeugen. Drucken Sie bitte das Ergebnis (zwei Seiten)  aus und bringen es mit. So können wir nochmals gegenprüfen. Eine Seite erhalten Sie dann von uns abgestempelt für Ihre Unterlagen zurück.

Die Gravur erfolgt so sichtbar wie möglich – das schreckt ab, wir werden diese mit Ihnen vor Ort absprechen. Bitte entfernen Sie hinderliche Gegenstände wie Kindersitz- und Schlosshalterungen in diesem Bereich; wenn Pitlock-gesichert, bitte Schlüssel nicht vergessen. Eine leichte Reinigung der Stelle hilft dabei auch.

Was machen wir?

Die Codierung erfolgt mit einem sogenannten Nadelmarkierer der Firma Markator. Ein Metallstift punktet den Code in den Rahmen. Zur Sicherung der Codierung wird diese farblich mit Wachs hervorgehoben und anschließend mit einem transparenten und schwer löslichen Aufkleber versiegelt.

Wann und wo codieren wir vor Ort?

Wann und wohin Sie mit ihrem Fahrrad zu uns kommen können, um es codieren zu lassen, haben wir auf dieser Seite zusammen gestellt. Bitte melden Sie sich an.

Was kostet es?

Die Gebühr kommt der Verkehrssicherheitsarbeit des ADFC zugute.

 MitgliedNicht-Mitglied
Fahrrad10,0020,00
Kinderfahrrad (bis einschließlich 24") & Anhänger 7,5015,00
Akku 5,0010,00
Akku (+Fahrrad), Taschen und anderes Zubehör 2,50 5,00
   
Staffelung (bei selber Adresse!)  

Pärchen & WG-Rabatt
2 x Fahrrad
3 x Fahrrad

17,00
25,50
36,00
54,00

Familien-Rabatt I (auch WGs)
2 x Fahrrad + 1x Kinderfahrrad oder Anhänger

24,0049,50

Familien-Rabatt II (auch WGs)
2 x Fahrrad + 2 x Kinderfahrrad oder Anhänger

30,0063,00

Groß & Klein
1 x Fahrrad + 1 x Kinderfahrrad oder Anhänger

16,0031,50

Brauche ich nach einem Umzug, Heirat eine neue Codierung?

Nein. Trotz geänderter Initialen und / oder der Straßenkennung ist ein eindeutiger Eigentumsnachweis möglich, zur Not mit Hilfe der am Ende des Codes angegebenen zweistelligen Jahreszahl. Auf Meldeämtern kann damit ermittelt werden, wer im entsprechendem Jahr wo gemeldet war.

 

Weiterverkauf eines codierten Fahrrades

Auch ein Weiterverkauf des Rades ist ohne Neucodierung möglich. Es muß nur im Kaufvertrag vermerkt werden, und die Codierpapiere sollten im Original mit überreicht werden.

Bitte melden Sie sich zwecks Terminvergabe zu den o.g. Daten per E-Mail an codierung [at] adfc-ac.de. Kommen Sie bitte ausschließlich, wenn Sie einen Termin bekommen haben. 

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https://aachen.adfc.de/artikel/abschreckung-durch-kennzeichnung-die-adfc-fahrradcodierung

Häufige Fragen und Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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